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 Abrechnung

Private Abrechnung

Wenn Sie finanziell gut aufgestellt sind und keinen Pflegegrad haben, dann haben Sie die Möglichkeit, mich privat zu buchen.

Ich erstelle Ihnen eine Rechnung, welche Sie dann innerhalb von 7 Werktagen an mich überweisen.



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Abrechnung Pflegekasse

Wenn Sie mindestens Pflegegrad 1 haben, können Sie mich über den Entlastungsbetrag buchen.

Ich stelle Ihnen keine Rechnung, sondern der Pflegekasse. Dafür müssen Sie mir einen Leistungsnachweis nach getätigter Arbeit unterschreiben und ich rechne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.



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 Pflegestufen

Ab Pflegegrad 1
haben Sie Zugriff auf den Entlastungsbetrag:

Dabei können Sie mich für die 131,00 € pro Monat buchen.
Ich kann mit der Pflegekasse
direkt abrechnen.

Ab Pflegegrad 2
haben Sie ein höheres
monatliches Budget:


1. Entlastungsbeitrag 131,00 €

2. Pflegegeld im Monat ab 316,- €

Verhinderungspflege
zur Entlastung von Pflegepersonen oder pflegenden Angehörigen:

Ab dem 7. Monat haben
Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege:
1685,00 € im Jahr.

Wie Sie Ihre Kosten sonst noch abrechnen können:

40% Umwidmung der Pflegesachleistung

Die Pflegekassen geben ihren Kunden:innen die Möglichkeit, die Summe der Pflegesachleistung über eine Umwidmung zu 40% an einen Betreuungsdienst abzutreten.
Dies kommt natürlich nur in Frage, wenn Sie statt des Pflegegeldes die Pflegesachleistung in Anspruch nehmen. Diese Option ist dann interessant, wenn Sie mehr fachliche Unterstützung brauchen.



Hier ein Rechenbeispiel:

Pflegegrad 2 = Summe Pflegesachleistung 796,00 €
Davon können
60 % = 477,60 € für einen Pflegedienst
und
40 % = 318,40 € für einen Betreuungsdienst genutzt werden.
Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch der Betrag, der Ihnen zur Verfügung steht.
Bei
318,40 € der Pflegesachleistung und 131,00 € der Entlastungsleistung = 449,40 €
können Sie mich
12,84 Stunden im Monat buchen (bei einem Stundenlohn von 35 €).

Rechnung:  449,40 € ÷ 35 €/Stunde = 12,84 Stunden
(bei einem Stundenlohn von 35 €).